CDU ROßDORF/GUNDERNHAUSEN

Windkraft in Roßdorf: CDU fordert Transparenz – und bleibt beim Kurs

Seit über zwei Jahren setzt sich die CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung Roßdorf konsequent für die Errichtung weiterer Windkraftanlagen ein. Bereits im Mai 2022 brachte die CDU den ersten Antrag ein, in dem der Gemeindevorstand beauftragt wurde, geeignete Potenzialflächen zu prüfen und das Ergebnis der Gemeindevertretung vorzulegen. Dieser Vorstoß wurde fraktionsübergreifend begrüßt und einstimmig beschlossen.

In den folgenden Monaten wurden die Weichen gemeinsam mit anderen Fraktionen weiter gestellt: Ein gemeinsamer Antrag von CDU, Grünen und SPD im März 2023 konkretisierte geeignete Flächen und beauftragte den Gemeindevorstand, ein Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium zu beantragen. Hintergrund war unter anderem, dass trotz begrenzter Windhöffigkeit (ein Gutachten lag vor, aber ohne konkrete Windmessungen) in dem Gebiet bereits Anlagen erfolgreich betrieben werden. Auch dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.

Im Lauf der folgenden Monate führten gesetzliche Änderungen auf Bundesebene – insbesondere im Januar 2024 – dazu, dass die Gemeinde selbst Bauleitplanung betreiben und somit durch Flächennutzungs- und Bebauungspläne die Standorte für Windenergieanlagen steuern kann. Daraufhin folgten weitere gemeinsame Anträge, unter anderem im Dezember 2023 und zuletzt im Juni 2024, mit klaren Zeitvorgaben und einem Kriterienkatalog zur Umsetzung und vertraglichen Ausgestaltung neuer Anlagen.

Akteneinsicht beantragt

Um sicherzustellen, dass die vom Gemeindeparlament beschlossenen Maßnahmen auch fristgerecht und im Sinne der Beschlüsse umgesetzt werden, beantragte die CDU in der Juni-Sitzung 2025 Einsicht in die relevanten Akten. Denn auch in der Kommunalpolitik gilt: Die Gemeindevertretung – als gewähltes Parlament – hat das Recht, die Umsetzung ihrer Beschlüsse durch den Gemeindevorstand zu überprüfen. Die beantragte Akteneinsicht ist ein erster Schritt dazu. Eine Abstimmung war nicht erforderlich – das Akteneinsichtsrecht ist durch die Gemeindeordnung geregelt und gilt unabhängig von Mehrheitsverhältnissen für eine Fraktion.

Unterschiedliche Sicht auf Klageantrag – gemeinsame Zielrichtung bleibt

In derselben Sitzung wurde ein fraktionsübergreifender Antrag der SPD, Grünen und IGEL zum Kommunalverfassungsstreit behandelt: Die Gemeindevertretung soll gegen den Gemeindevorstand klagen, weil dieser aus Sicht der Antragsteller den Beschluss zum Bau weiterer Windkraftanlagen nicht ordnungsgemäß umsetzt.

Die CDU-Fraktion stimmte hierzu nicht einheitlich ab: Einige Mitglieder enthielten sich, da sie Zweifel an der Zweckmäßigkeit des Klageweges hatten – aus ihrer Sicht würde er nicht zur Beschleunigung beitragen und es handele sich auch nicht um eine vertrauensbildende Maßnahme für die Zusammenarbeit des Gemeindeparlamentes mit dem amtierenden Bürgermeister. Andere stimmten zu, weil sie in der aktuellen Situation einen klaren Rechtsbruch vermuten und den Klageweg daher für geboten halten.

Die Abstimmung erfolgte auf Antrag der WiR-Fraktion namentlich – ein eher ungewöhnliches Mittel, das typischerweise bei erwarteten knappen Mehrheiten genutzt wird. Eine solche gab es jedoch nicht: Lediglich die drei Vertreter der WiR stimmten gegen den Antrag, der ansonsten mit großer Mehrheit beschlossen wurde.

Fazit

Die CDU-Fraktion steht weiterhin zu ihren Anträgen der letzten Jahre und sieht in der Windkraft eine wichtige Säule der lokalen Energiewende. Dabei geht es nicht nur um den politischen Willen, sondern auch um Transparenz und Kontrolle bei der Umsetzung der Beschlüsse. Ungeachtet unterschiedlicher Bewertungen einzelner Maßnahmen bleibt das Ziel klar: Der Ausbau der Windkraft in Roßdorf soll vorangebracht werden – rechtssicher, zügig und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.