Bebauungsplan Roßdorf Ost
Der nun vorliegende Entwurf zeichnet sich durch eine klare, übersichtliche Gestaltung aus. Es steht Fläche für die Schaffung von Wohnraum zur Verfügung. Hierbei sind unterschiedliche bauliche Nutzungen möglich: Einzel- und Doppelhäuser aber auch mehrgeschossige Häuser für den Geschosswohnungsbau. Das Sondergebiet angrenzend an den heutigen Einkaufsmarkt ermöglicht den Wunsch einen Discounter und einen Drogeriemarkt in Roßdorf anzusiedeln. Sinnvoll ist die Anordnung des gemeinsamen Parkplatzes für alle Geschäfte. Die weitere Fläche Richtung B38 ist dem Gewerbe vorbehalten.
Die äußere Erschließung des Gebietes erfolgt über einen neuen Kreisel im Süden. Im Inneren des Gebietes gewährleisten die nutzungsgerecht geplanten schmäleren und breiteren Straßen die interne Erschließung.
Der von uns gewünschte und überaus sinnvolle Anschluss im Nordosten an die B38 ist derzeit leider nicht genehmigungsfähig. Um aber für die Zukunft gerüstet zu sein, wird für die benötigte Strecke ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht im Bebauungsplan festgesetzt. Mit Blick in die Zukunft wurde auch der Umbau des heute schon überlasteten Knotenpunktes B38/L3115 in den Bebauungsplan aufgenommen. Zuständig ist hierfür der Straßenbaulastträger, vertreten durch Hessen Mobil. Wann der Umbau erfolgt, ist nicht bekannt, aber wir schaffen schon jetzt die Möglichkeit dafür.
Die Anbindung an bestehende Radwege ist ohne größeren Aufwand möglich. Für Fußgänger stehen mehrere Fußwegeverbindungen zur Verfügung.
Heute ist die nächstgelegene Haltestelle die Bushaltestelle „Dieburger Straße“ an der Einmündung zur Holzgasse. Die Haltestelle bedient einen Radius von 500 m und damit den größten Teil des neuen Gebietes. Die östlichen Flächen liegen in einer Entfernung von ca. 600 m zu dieser Haltestelle. Mit Umsetzung der Sammelbuslinie und Bau der im Entwurf berücksichtigten Haltestelle östlich des neuen Kreisels wird das gesamte Gebiet noch besser angeschlossen.
Der Bebauungsplan wird nun erneut ausgelegt, so dass sich alle Interessierten auf der Gemeindeverwaltung ein Bild von der zukünftigen Aufteilung und Nutzung des Gebietes machen können. Die zu beteiligenden Behörden werden erneut um Stellungnahme gebeten. All diese Stellungnahmen werden geprüft und der Gemeindevertretung erneut zur Abwägung und Beschlussfassung vorgelegt.