Wir brauchen Akteneinsicht
Die CDU beantragt bei der kommenden Sitzung Einsicht in die Akten rund um den Vorgang zur Errichtung weiterer Windkraftanlagen in Roßdorf. Das hat eine lange Vorgeschichte:
Alles beginnt mit einem Antrag der CDU aus dem Mai 2022 (AT-12/2022), in dem wir den Gemeindevorstand beauftragen, Potenziale für weitere Windkraftanlagen in Roßdorf zu prüfen und das Ergebnis der Gemeindevertretung vorzulegen. Der Antrag wird von allen (sic!) Fraktionen begrüßt und anschließend einstimmig angenommen. Ein gemeinsamer Antrag von CDU, Grünen und SPD aus dem März 2023 (AT-3/2023) konkretisiert Gebiete, die für solche Anlagen in Frage kommen und beauftragt den Gemeindevorstand unverzüglich ein Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium zu beantragen. Das ist sinnvoll, da in diesem Gebiet ja bereits Anlagen erfolgreich in Betrieb sind und es trotz der im Gutachten (erfolgreich erreicht durch vorherigen Antrag) als nicht ganz ausreichend ermittelten Windhöffigkeit (es wurde allerdings für dieses Gutachten keine Windmessungen durchgeführt…). Dieser Antrag wurde auch mit überwältigender Mehrheit angenommen. Nach einer Anfrage der Grünen (AF-21/2023) stellte sich uns die Frage ob unser Antrag aus dem März „unverzüglich“ bearbeitet wird und da gleichzeitig im Januar 2024 Bundesrecht geändert wurde und die Gemeinde nun selbst die Bauleitplanung übernehmen kann, beantragten wir gemeinsam mit SPD und Grünen ganz konkrete Schritte dazu. Im Dezember 2023 wurde dieser Antrag nochmal mit einer Ergänzung versehen. Dieser Antrag wird dann ein weiteres Mal ergänzt und ein Kriterienkatalog für den Abschluss eines Vertrags zum Bau, zur Finanzierung und zum Betrieb weiterer Windkraftanlagen (WKA), im Juni 2024 (AT-3/2024).
In diesen Anträgen gab es immer wieder konkrete Zeitvorgaben oder es wurde beauftragt Dinge „unverzüglich“ umzusetzen. Um prüfen zu können, ob die so auch geschehen ist, benötigen wir Einsicht in die Akten.
Auch in der (ehrenamtlichen) Kommunalpolitik ist es so: das „Parlament“ (hier: die Gemeindevertretung) beauftragt die „Regierung“ (hier: den Gemeindevorstand) mit der Umsetzung von Beschlüssen. Und natürlich ist es auch so, dass das „Parlament“ das Recht hat zu prüfen, ob seine Beschlüsse auch in seinem Sinne umgesetzt werden. Ein erster Schritt dazu kann eine Akteneinsicht sein.